Inh. Christopher Betzwieser Jahnstraße 25 63927 Bürgstadt
Tel. 09371 660271 Fax 09371 949593
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Montag - Freitag von 9 - 12 und 14 - 18 Uhr Samstags von 9 - 12 Uhr
Allgemeines
– Geltungsbereich Unsere
Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die
Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Angebot
– Angebotsunterlagen (1) Ist
die Bestellung des Kunden als Angebot zu qualifizieren, so können
wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(2) Unsere
Angebote sind freibleibend, wenn nichts anderes schriftlich durch uns
bestimmt ist. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
(3) An
Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
be- halten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer
Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
Lieferzeit (1) Liefertermine
und -fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich
anders bezeichnet.
(2) Der
Beginn der als verbindlich vereinbarten Lieferzeit setzt die
Abklärung aller technischen Fragen, den Zugang einer Anzahlung
und aller vom Kunden zu beschaffenden Informationen, Unterlagen oder
Freigaben sowie die Einhaltung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten
des Kunden voraus.
(3) Die
Lieferfrist ist eingehalten, wenn bei einer Holschuld des Kunden die
Versand- bereitschaft angezeigt wurde oder beim Versendungskauf der
Liefergegenstand zur Versendung gebracht ist.
(4) Wir
sind zu Teillieferungen in angemessenem Umfang berechtigt, soweit die Gebrauchsfähigkeit beim Kunden dadurch nicht beeinträchtigt
ist.
(5) Bei
einer unzumutbaren Erschwernis durch höhere Gewalt oder äußere
Hindernisse, gleichgültig ob diese bei uns, unseren Zulieferern
oder Nachunter- nehmen eintreten, (z. B. von außen einwirkende
Betriebs- oder Verkehrs- störungen, Streik, Aussperrung,
Rohstoffmangel, Krieg, Leistungshindernisse aus Gewerken Dritter)
verschieben sich vereinbarte Liefertermine und -fristen um den
Zeitraum der behindernden Störung; der Besteller ist hierüber
unverzüglich zu informieren. Dem Besteller stehen Rechte in
diesem Fall nur dann zu, wenn er beweist, dass uns die
Leistungserbringung bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt oder
durch zumutbaren Einsatz rechtzeitig möglich war.
(6)
Im Verkehr mit Unternehmen
und Kaufleuten obliegt der
Beweis des fehlenden Zugangs einer Lieferung dem Besteller; dies gilt
auch für den Zugang der Rechnung.
(7)
Sofern ein Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden
vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere
Schadensersatzhaftung auf den vorher- sehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt. Gleiches gilt, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruht.
(8) Im
Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede
vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes,
maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
Preise
– Zahlungsbedingungen (1) Die
gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Der
Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(3) Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise „ab Werk“, das heißt ausschließlich
Verpackung; Porto und Verpackung werden gesondert in Rechnung
gestellt; dies gilt auch für die Anlieferung auf Euro-Paletten,
wenn der Kunde nicht gleichwertige Euro-Paletten im Tausch zurück
gibt.
(4) Beträge
unter 50,00 € Warenwert sind sofort in bar zu entrichten. Bei
Verträgen über 2.500,00 € Warenwert sind wir berechtigt,
eine angemessene Anzahlung von bis zu 25 % des Bruttowarenwertes zu
verlangen. Schecks und Wechsel werden nur unverbindlich und rein
erfüllungshalber angenommen.
(5) Bei
einem Verkauf an Unternehmen und juristischen Personen des
öffentlichen Rechts behalten wir uns das Recht vor, unsere
Preise angemessen und ver- hältnismäßig zu ändern,
wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder
Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnänderungen,
Tarifab- schlüssen, Material- oder Einstandspreisänderungen
eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Im
Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gilt dies entsprechend, wenn
zwischen Vertragsschluß und vereinbarter Lieferzeit mehr als
vier Monate liegen.
(6) Eine
Aufrechnung gegen unseren Kaufpreisanspruch ist nur zulässig,
wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht
ist nur dann zulässig, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht. Im Geschäftsverkehr mit
Kaufleuten, Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen
Rechts ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ausgeschlossen.
Abnahme
– Gefahrenübergang – Schadensersatz (1) Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Der Kunde ist in jedem Fall
verpflichtet, die Ware ab- zunehmen.
(2) Die
Gefahr geht mit der Annahme der Ware, dem Abnahmeverzug des Kunden
oder der Herausgabe zur Versendung über.
(3) Sofern
der Kunde es schriftlich verlangt, werden wir die Lieferung durch
eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden,
sofort voraus- zuzahlenden Kosten trägt der Kunde.
(4) Gerät
der Kunde mit der Erfüllung seiner Abnahmepflicht in Verzug,
sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist
zur Abnahme binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Nachfristsetzung
vom Vertrag zurück- zutreten und Schadensersatz statt der Leistung
zu verlangen. Einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die
Annahme der Ware ernsthaft und endgültig verweigert,
unberechtigt vom Vertrag zurücktritt oder offenkundig auch
innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande
ist. Vorbehaltlich der Geltendmachung eines höheren Schadens,
sind wir sodann berechtigt, als pauschalierten Schadensersatz 15 %
des Nettoverkaufspreises geltend zu machen, soweit der Kunde nicht
nachweist, dass uns kein oder nur ein geringer Schadens entstanden
ist.
Mängelansprüche (1) Bei
einem beiderseitigen Handelsgeschäft setzen Mängelansprüche
des Kunden voraus, dass dieser den Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel,
Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind uns
binnen einer Woche anzuzeigen und können hiernach nicht gerügt
werden. (2) Als
mangelhaft beanstandete Ware darf nicht verarbeitet, eingebaut oder veräußert werden.
(3) Mängelansprüche,
ausgenommen eine Minderung (= Herabsetzung der Vergütung), auch
bei Nachbestellungen oder Mehrleistungen, sind ausge- schlossen bei nur
unerheblicher Abweichung von der vertragsgemäßen
Beschaffenheit oder nur unerheblicher Funktionsbeeinträchtigung,
bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß oder bei Schäden,
die infolge fehlerhafter, oder nach- lässiger Behandlung, eigenen
Veränderungen oder wegen solcher Einflüsse entstehen, die
nicht durch uns verursacht oder nach dem Vertrag nicht voraus- gesetzt
sind. Zusammensetzung- oder Formänderungen, die auf eine
Verbesserung der Technik oder branchentypische Variation der Produkte
zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß,
soweit nicht eine bestimmte Ausführung von uns schriftlich garantiert worden ist oder die Änderung für den Kunden
unzumutbar ist. (4) Gegenüber
Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts
steht die Wahl zwischen Nachbesserung und Nachlieferung uns zu,
unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung. (5) Die
Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. (6) Die
Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt
12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Ist der Kunde
Verbraucher, so bleibt die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB beim
Verbrauchs- güterkauf hiervon unberührt.
Haftung (1) Eine
Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf den Grund
oder die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Sachmängelrecht, Ver- schulden
bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen
deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden.
(2) Die
Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle
eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz
nutzloser Aufwendungen verlangt.
(3)
Dieser Haftungsausschluß nach den Absätzen (1) und (2)
gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen,
insbesondere nicht für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sach- schäden an
privat genutzten Gegenständen, bei Vorsatz und grober
Fahr- lässigkeit, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinal- pflichten); soweit uns kein vorsätzliches
Verschulden trifft oder wegen der Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit gehaftet wird, ist unsere Haftung jedoch der Höhe
nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischer- weise auftretenden
Schaden. Die gesetzlichen Regeln zur Beweislast bleiben unberührt.
(4) Die
Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Haftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Erfüllungs- und
Verrichtungs- gehilfen oder sonst Beauftragten.
Eigentumsvorbehaltssicherung (1) Wir
behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Gegenüber Kaufleuten und
juristischen Personen des öffentlichen Rechts erstreckt sich der
Eigentumsvorbehalt fort bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen aus bisherigen oder laufenden Geschäftsbeziehungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund (Kontokorrentvorbehalt).
(2)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungs- verzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
In der Zurück- nahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt
vom Vertrag, soweit nicht das Gesetz zwingend anderes vorschreibt
oder etwas anderes von uns erklärt wird. Wir sind nach Rücknahme
der Kaufsache zu deren freihändigen Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden –
abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. (3) Der
Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und
unent- geltlich für uns zu verwahren. Bei warenwerten oberhalb von
2.500,00 € ist er verpflichtet, die Ware auf seine Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahls- schäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Notwendige Erhaltungs- arbeiten hat der Kunde auf eigene
Kosten rechtzeitig durchzuführen.
(4) Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage
gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen
Ausfall.
(5) Der
Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich
MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft
worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch
nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten
uns jedoch, die Forderung nicht ein- zuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den verein- nahmten Erlösen nachkommt,
nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt
ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so
können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(6) Die
Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets
für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegen- ständen verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen
das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. (7) Wird
die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag,
einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen
zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als
vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(8) Der
Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer
Forderungen gegen ihn ab, die ihm im Hinblick auf die gelieferte Ware
gegen einen Dritten erwachsen, bspw. bei Verbindung der Kaufsache mit
einem Grundstück oder deren Verlust oder Beschädigung.
(9) Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%
übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt
uns.
Erfüllungsort
– Gerichtsstand – anwendbares Recht (1) Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(2) Sofern
der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen
Rechts ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind
jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu
verklagen. (3) Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Teilunwirksamkeit Sollten
einzelne der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Vertrages und
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht
berührt.
Datenschutzrechtlicher
Hinweis Wir
verarbeiten und speichern die für den Geschäftsverkehr mit
unseren Kunden erforderlichen Daten per EDV im Rahmen der Vorgaben
der Datenschutzgesetze.